Gehalt und Lohn​

Ihre Rechte bei Lohn- und Gehaltsfragen - Setzen Sie Ihre Ansprüche durch. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Lohnabrechnungen und kontaktieren Sie uns für kompetente Unterstützung. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung einer korrekten Gehaltsberechnung und vertreten Ihre Interessen als Arbeitnehmer. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Beratung.

Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Gehalt/Lohn korrekt berechnet wird?

Um sicherzustellen, dass Ihr Gehalt/Lohn korrekt berechnet wird, sollten Sie regelmäßig Ihre Lohnabrechnungen überprüfen. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Falls Unstimmigkeiten auftreten, stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine korrekte Gehaltsberechnung sicherzustellen.

Welche rechtlichen Schritte können Sie unternehmen, wenn Ihr Gehalt/Lohn nicht korrekt berechnet wird oder wenn zu wenig Lohn gezahlt wurde ?

In jedem Fall sollten Sie in einem ersten Schritt Ihre Ansprüche schriftlich einmal geltend machen, um etwaig laufende Ausschlussfristen einzuhalten (siehe unten). Wenn der Streit um den Lohn schon einige Zeit andauert, zB. Weil der Chef Sie vertröstet oder einfach nicht reagiert, sollten Sie nicht zu lange zögern rechtlichen Rat einzuholen, ggf. schon eine Klage  notwendig ist, um Anspruchsverlust zu vermeiden (siehe unten: Ausschlussfristen).Wenn Ihr Gehalt/Lohn nicht korrekt berechnet wird, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber und vertreten Sie auch vor Gericht, falls eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Vergütung erhalten und Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt werden. Unser erfahrenes Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie fair und angemessen entlohnt werden.

Kann der Arbeitgeber einfach weniger Lohn zahlen?

Nein, Ihr Arbeitgeber darf nicht einfach weniger Lohn zahlen, als Ihnen zusteht. Er muss die bestehenden Ansprüche nach dem Arbeitsvertrag erfüllen. Der Arbeitnehmer ist aber vorausleistungspflichtig. Er muss also seine Arbeitsleistung korrekt erbracht haben oder zumindest angeboten haben (s. Lohn ohne Arbeit / Annahmeverzug) , um einen Lohn- oder Gehaltsanspruch zu haben. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie umfassend über Ihre Rechte und helfen Ihnen dabei, angemessen entlohnt zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt und Ihnen den Ihnen zustehenden Lohn vollständig auszahlt.

Image hover effect image

für nähere Infos klicken

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Ulf Hänsel

  • Informieren Sie sich jetzt umfassend über Ihr Gehalt und lassen Sie sich bei allen Fragen rund um das Gehalt professionell beraten.
  • Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Gehalt/Lohn korrekt berechnet wird?

Um sicherzustellen, dass Ihr Gehalt/Lohn korrekt berechnet wird, sollten Sie regelmäßig Ihre Lohnabrechnungen überprüfen. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Falls Unstimmigkeiten auftreten, stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine korrekte Gehaltsberechnung sicherzustellen.

Welche rechtlichen Schritte können Sie unternehmen, wenn Ihr Gehalt/Lohn nicht korrekt berechnet wird oder wenn zu wenig Lohn gezahlt wurde ?

In jedem Fall sollten Sie in einem ersten Schritt Ihre Ansprüche schriftlich einmal geltend machen, um etwaig laufende Ausschlussfristen einzuhalten (siehe unten). Wenn der Streit um den Lohn schon einige Zeit andauert, zB. Weil der Chef Sie vertröstet oder einfach nicht reagiert, sollten Sie nicht zu lange zögern rechtlichen Rat einzuholen, ggf. schon eine Klage  notwendig ist, um Anspruchsverlust zu vermeiden (siehe unten: Ausschlussfristen).Wenn Ihr Gehalt/Lohn nicht korrekt berechnet wird, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber und vertreten Sie auch vor Gericht, falls eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Vergütung erhalten und Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt werden. Unser erfahrenes Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht steht Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie fair und angemessen entlohnt werden.

Kann der Arbeitgeber einfach weniger Lohn zahlen?

Nein, Ihr Arbeitgeber darf nicht einfach weniger Lohn zahlen, als Ihnen zusteht. Er muss die bestehenden Ansprüche nach dem Arbeitsvertrag erfüllen. Der Arbeitnehmer ist aber vorausleistungspflichtig. Er muss also seine Arbeitsleistung korrekt erbracht haben oder zumindest angeboten haben (s. Lohn ohne Arbeit / Annahmeverzug) , um einen Lohn- oder Gehaltsanspruch zu haben. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie umfassend über Ihre Rechte und helfen Ihnen dabei, angemessen entlohnt zu werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachkommt und Ihnen den Ihnen zustehenden Lohn vollständig auszahlt.

Wie lange kann zu wenig gezahlter Lohn gefordert werden?

Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Lohnansprüchen beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. In praktisch jedem Arbeitsvertrag sind jedoch inzwischen sog. Ausschlussfristen geregelt, die die Verjährungsfrist von 3 Jahren erheblich (auf bis zu lediglich 2 Monate) verkürzen. Es ist wichtig, diese Fristen im Blick zu behalten, um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen zu können. Wir informieren Sie über die geltenden Verjährungsfristen und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche fristgerecht durchzusetzen.

Wie lange rückwirkend kann eine Lohnabrechnung korrigiert werden?

Es gibt keine festgelegte zeitliche Begrenzung für die Korrektur einer fehlerhaften Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber. Es ist jedoch ratsam, Unstimmigkeiten so früh wie möglich anzusprechen und gegebenenfalls eine Korrektur einzufordern. Je länger der Zeitraum zwischen der fehlerhaften Abrechnung und der Korrektur ist, desto komplexer kann es sein, den Fehler zu beheben. Wir unterstützen Sie dabei, eine korrekte Lohnabrechnung zu erhalten und gegebenenfalls notwendige Korrekturen einzufordern.

Was sind Ausschlussfristen und wie sind sie geregelt?

Ausschlussfristen sind vertragliche oder tarifvertragliche Bestimmungen, die festlegen, innerhalb welcher Frist Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Sie dienen dazu, Ansprüche zeitlich zu begrenzen und eine zeitnahe Durchsetzung sicherzustellen. Ausschlussfristen können beispielsweise in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten sein.

Wie lang sind die Ausschlussfristen?

Die Länge der Ausschlussfristen kann je nach Vereinbarung variieren. Häufig sind Fristen von drei bis sechs Monaten üblich. Es ist wichtig, diese Fristen im Blick zu behalten, da Ansprüche nach Ablauf der Fristen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden können. Wir helfen Ihnen dabei, die geltenden Ausschlussfristen zu überprüfen und Ihre Ansprüche rechtzeitig und fristgerecht geltend zu machen.

Was kostet eine rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung korrekter Gehaltszahlungen?

Die Kosten einer außergerichtlichen Unterstützung bzw. einer Lohnklage hängen in wesentlichen von der Höhe des geltend gemachten Anspruches (sog. Streitwert) ab und können je nach Umfang des Falles im außergerichtlichen Bereich auch variieren. Im Rahmen einer persönlichen Beratung informieren wir Sie transparent über die anfallenden Kosten und besprechen mögliche Finanzierungsoptionen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine qualitativ hochwertige rechtliche Vertretung zu bieten, die für Sie wirtschaftlich vertretbar ist.

Wie lange dauert ein gerichtliches Verfahren?

Die Durchsetzung von Lohnansprüchen kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel dauert es etwa 1-4 Monate, abhängig von der Komplexität des Falls. Wir sind jedoch bestrebt, Ihren Fall so effizient wie möglich voranzutreiben.

Lohn ohne geleistete Arbeit

Ein interessanter Aspekt im Zusammenhang mit dem Lohn ist der Annahmeverzug, der es dem Arbeitnehmer ermöglicht, Lohn zu erhalten, ohne dafür tatsächlich zu arbeiten.

  • Informieren Sie sich jetzt umfassend über Ihr Gehalt und lassen Sie sich bei allen Fragen rund um das Gehalt professionell beraten.
  • Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Was ist der Annahmeverzug?

Der Annahmeverzug ist in § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und tritt ein, wenn der Arbeitnehmer bereit ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber ihn jedoch trotzdem nicht beschäftigt. In solchen Fällen sieht § 615 BGB vor, dass der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf sein Arbeitsentgelt hat. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Arbeit nachträglich für den Zeitraum nachzuholen, in dem der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung nicht angenommen hat. Voraussetzung ist, dass er seine Arbeitsleistung korrekt angeboten hat und der Arbeitgeber sodann diese Arbeitsleistung aber nicht angenommen oder abgerufen hat. Dabei ist zu beachten, dass ein wörtliches oder schriftliches Angebot häufig nicht ausreichend ist! Vielmehr muss die Arbeitsleistung am Arbeitsplatz („vor Ort“) angeboten werden. Es gibt von diesem Grundsatz aber auch Ausnahmen.

Annahmeverzug im Zusammenhang mit Kündigungsschutzverfahren

Besonders relevant wird der Annahmeverzug im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn für den Zeitraum nachzahlen, in dem er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt hat. Dies ist einer der Gründe, warum Arbeitgeber häufig bereit sind, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses Abfindungen an die Arbeitnehmer zu zahlen.

Wir haben die rechtlichen Aspekte rund um den Annahmeverzug bereits häufig bearbeitet und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Lohn ohne geleistete Arbeit in entsprechenden Fällen durchzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren und Ihnen zu einer gerechten Vergütung zu verhelfen.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihre Fragen beantworten. Sollten Sie weitere spezifische Anliegen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren um eine persönliche Beratung zu vereinbaren.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Ulf Hänsel steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei allen Belangen im Bereich Lohn und Gehalt kompetent zur Seite zu stehen.

 

Ich helfe schnell und kompetent bei Streitfällen rund um den Arbeitsplatz.

Sie suchen kompetente Unterstützung im Bereich Lohn und Gehalt? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sind wir Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Durchsetzung von Lohnansprüchen bei verspäteter Lohnzahlung oder Insolvenz des Arbeitgebers, die Einhaltung von Ausschlussfristen und die richtige Eingruppierung geht. Mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Fachwissen stehen wir Arbeitnehmern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen in Berlin und den angrenzenden Bezirken zur Seite.

Unsere Leistungen umfassen die Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Durchsetzung von Lohnansprüchen. Häufige Problemstellungen, mit denen wir uns befassen, sind ausbleibende oder verspätete Zahlungen, Einbehalt von Lohn aufgrund von angeblichen Schadensersatzansprüchen, die Arbeitnehmerhaftung oder im Zusammenhang mit der Ausspruch einer fristlosen oder fristgemäßen Kündigung. Wir unterstützen Sie auch bei Fragen rund um Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und der Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Als Fachanwalt für Sozialrecht sind wir zudem in der Lage, auch sozialrechtliche Bezüge zu bearbeiten und Sie über mögliche Ansprüche bei der Bundesagentur (z.B. bei drohender Sperrzeit), dem JobCenter oder der Krankenkasse zu informieren.

Unser Anspruch ist es, Ihren Fall individuell zu behandeln und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir nehmen uns Zeit, um den Sachverhalt vollständig zu ermitteln und prüfen sorgfältig, ob spezielle Ausschlussfristen eingehalten wurden oder ob besondere Umstände gegen das Versäumen sprechen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Arbeitsverträge, Tarifverträge und natürlich die gesetzlichen Bestimmungen.

1.

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2.

Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3.

Beratungsgespräch

Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.