Urlaub und Urlaubsanspruch: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Erfahren Sie alles Wichtige über Ihren Urlaubsanspruch und das Urlaubsrecht in Deutschland. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um den Urlaub. Informieren Sie sich jetzt!

Wo finden sich Regelungen über Ihren Urlaubsanspruch?

Mindesturlaub und weitere Bestimmungen zum Urlaubsanspruch sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Zusätzlich können individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen gelten. In meinem Beitrag erläutere ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen und zeige Ihnen, wo Sie weitere Informationen finden.

Wer hat Anspruch auf Erholungsurlaub?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristet usw.).

Wie lang ist der gesetzliche Mindesturlaub und wie wird er berechnet?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt gemäß dem BUrlG 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer geringeren Arbeitszeit verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Wie lange ist der Urlaub für Jugendliche und für schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte?

Jugendliche unter 16 Jahren haben gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub pro Jahr. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte haben keinen gesonderten Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, es sei denn, dies ist im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen.

Wann habe ich in einem neuen Arbeitsverhältnis erstmals Anspruch auf Urlaub?

Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Monat in Höhe von 1/12. Jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten entsteht der volle Urlaubsanspruch. Jedoch kann im Arbeitsvertrag eine Wartezeit vereinbart sein, nach der der volle Urlaubsanspruch erst nach einer bestimmten Zeit gewährt wird.

 

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Ulf Hänsel

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Wo finden sich Regelungen über Ihren Urlaubsanspruch?

Mindesturlaub und weitere Bestimmungen zum Urlaubsanspruch sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Zusätzlich können individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen gelten. In meinem Beitrag erläutere ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen und zeige Ihnen, wo Sie weitere Informationen finden.

Wer hat Anspruch auf Erholungsurlaub?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies gilt unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (Vollzeit, Teilzeit, befristet usw.).

Wie lang ist der gesetzliche Mindesturlaub und wie wird er berechnet?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt gemäß dem BUrlG 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer geringeren Arbeitszeit verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Wie lange ist der Urlaub für Jugendliche und für schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte?

Jugendliche unter 16 Jahren haben gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub pro Jahr. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte haben keinen gesonderten Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, es sei denn, dies ist im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen.

Wann habe ich in einem neuen Arbeitsverhältnis erstmals Anspruch auf Urlaub?

Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Monat in Höhe von 1/12. Jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten entsteht der volle Urlaubsanspruch. Jedoch kann im Arbeitsvertrag eine Wartezeit vereinbart sein, nach der der volle Urlaubsanspruch erst nach einer bestimmten Zeit gewährt wird.

 

Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich noch keine sechs Monate beschäftigt bin?

Auch wenn Sie weniger als sechs Monate beschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch wird dann anteilig berechnet, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich vor Ablauf von sechs Monaten wieder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide?

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von sechs Monaten beenden, steht Ihnen der Urlaub anteilig zu. Die genaue Berechnung richtet sich nach der tatsächlichen Dauer der Beschäftigung.

Macht es für den Urlaubsanspruch einen Unterschied, ob ich in der ersten oder in der zweiten Kalenderjahreshälfte ausscheide?

Ja, der Zeitpunkt des Ausscheidens im Kalenderjahr kann erheblichen  Einfluss auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Denn bei mindestens 6 Montate lang bestehenden Arbeitsverhältnissen entsteht in der 2. Jahreshälfte der volle Jahresurlaubsanspruch

Habe ich ein Recht auf Urlaub in der von mir gewünschten Zeit?

Grundsätzlich besteht kein generelles Recht auf Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu regelmäßig zu erfüllen. Will er das nicht, so muss er dies schon sehr gut begründen können.

 

Wer legt den Urlaub fest?

Die Festlegung des Urlaubs erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber. Es kann jedoch auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden, bei der die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden.

Was tun bei Streit über die Lage des Urlaubs?

Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Festlegung des Urlaubs kommt, empfehle ich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Kommt man zu keiner Einigung, besteht auch die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, bereits gewährten Urlaub einseitig zu widerrufen, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor (z.B. äußerst dringende betriebliche Notwendigkeiten). In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ratsam.

 

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Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, bereits gewährten Urlaub einseitig zu widerrufen, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor (z.B. betriebliche Notwendigkeiten). In solchen Fällen ist eine Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ratsam.

 

Wie viel bekomme ich für einen Urlaubstag ausgezahlt?

Die Vergütung für einen Urlaubstag (das sog. Urlaubsentgelt) wird in der Regel gemäß den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder den geltenden Tarifverträgen festgelegt. Es kann verschiedene Berechnungsmethoden geben, je nachdem, ob Ihr Gehalt aus festen Bezügen besteht oder auch variable Bestandteile wie Provisionen oder Überstunden umfasst. Grundsätzlich wird das Gehalt oder der Lohn fortgezahlt, den man vorher durchschnittlich im Monat erhalten hat.

Es ist aber wichtig, Ihre individuellen Vertragsbedingungen zu prüfen, um genaue Informationen über die Vergütung für einen Urlaubstag zu erhalten. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.

 

Werden Urlaubstage steuerfrei ausgezahlt?

Nein. Die Urlaubsabgeltung wird regelmäßig wie Lohn versteuert und ist auch sozialversicherungspflichtig.

Wann darf eine Urlaubsabgeltung gezahlt werden?

Gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen kann eine Urlaubsabgeltung erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch nicht genommener Urlaub vorhanden ist.

Um die genauen Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten zu verstehen, ist es ratsam, die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen oder rechtlichen Rat einzuholen.

Wie wird nicht genommener Urlaub ausbezahlt?

Wenn zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommener Urlaub besteht, bestimmt sich die Höhe der Auszahlung nach dem Wert des Urlaubstages (s.o). Dies kann bei einem hohen Resturlaubsanspruch durch aus mehrere Tausen Euro ausmachen.

 

 

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