Kündigung & Abfindung

Kündigung erhalten - Ein Schock für Arbeitnehmer, aber nicht immer rechtmäßig. Der Erhalt einer Kündigung kann ein einschneidendes Erlebnis sein, das plötzliche Unsicherheit und Zukunftsängste mit sich bringt. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jede Kündigung rechtlich korrekt ist. Arbeitgeber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Kündigung auszusprechen. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen.

Kündigung erhalten

Der Erhalt einer Kündigung ist regelmäßig ein einschneidendes Erlebnis.

Der Erhalt einer Kündigung ist regelmäßig ein einschneidendes Erlebnis. Manchmal wurde sie bereits erwartet, häufig ist sie für Arbeitnehmer jedoch ein Schock. Plötzlich steht man ohne Job da und muss sich umgehend um eine neue Stelle bemühen. Zukunftsängste kommen auf. Doch eine Kündigung ist nicht immer rechtmäßig. Nach deutschem Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Kündigung auszusprechen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann im Falle einer Kündigung helfen, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen.

Gründe für eine Kündigung

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden.

Betriebsbedingte Kündigung

Ein häufiger Grund ist die betriebsbedingte Kündigung. Diese erfolgt, wenn der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen ist, Arbeitsplätze abzubauen. Oder  der Arbeitgeber hat sich entschieden, bestimmte Arbeiten an externe Firmen zu vergeben (Outsourcing) oder aber den Betrieb oder einen Betriebsteil zu schließen, so dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist. Mit dem “Wegfall des Arbeitsplatzes” ist jedoch nicht der konkrete (örtliche) Arbeitsplatz gemeint. Vielmehr geht es darum, dass wegen des Wegfalls von “Arbeit” das Bedürfnis an einer Beschäftigung des Arbeitnehmers weggefallen ist.

Image hover effect image

für nähere Infos klicken

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Ulf Hänsel

  • Informieren Sie sich jetzt umfassend über Ihre Kündigung & Abfindung und lassen Sie sich bei allen Fragen rund um Kündigungen und Abfindungen professionell beraten.
  • Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Kündigung erhalten

Der Erhalt einer Kündigung ist regelmäßig ein einschneidendes Erlebnis.

Der Erhalt einer Kündigung ist regelmäßig ein einschneidendes Erlebnis. Manchmal wurde sie bereits erwartet, häufig ist sie für Arbeitnehmer jedoch ein Schock. Plötzlich steht man ohne Job da und muss sich umgehend um eine neue Stelle bemühen. Zukunftsängste kommen auf. Doch eine Kündigung ist nicht immer rechtmäßig. Nach deutschem Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Kündigung auszusprechen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann im Falle einer Kündigung helfen, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen.

Gründe für eine Kündigung

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden.

Betriebsbedingte Kündigung

Ein häufiger Grund ist die betriebsbedingte Kündigung. Diese erfolgt, wenn der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen ist, Arbeitsplätze abzubauen. Oder  der Arbeitgeber hat sich entschieden, bestimmte Arbeiten an externe Firmen zu vergeben (Outsourcing) oder aber den Betrieb oder einen Betriebsteil zu schließen, so dass der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist. Mit dem “Wegfall des Arbeitsplatzes” ist jedoch nicht der konkrete (örtliche) Arbeitsplatz gemeint. Vielmehr geht es darum, dass wegen des Wegfalls von “Arbeit” das Bedürfnis an einer Beschäftigung des Arbeitnehmers weggefallen ist.

Personenbedingte Kündigung

Eine weitere Möglichkeit ist die personenbedingte Kündigung. Diese erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Gründe nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu erfüllen. Zum Beispiel aufgrund einer längeren Krankheit, häufiger Kurzerkrankungen oder dem Verlust besonderer Voraussetzungen für die Erbringung der Tätigkeit (z.B. Verlust des des Führerscheins bei (LKW-) Fahrern oder Verlust des Gesundheitspasses bei bei Servicekräften).

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine weitere Möglichkeit ist die verhaltensbedingte Kündigung. Diese erfolgt, wenn der Arbeitnehmer gegen bestimmte Regeln oder Verhaltensweisen verstößt, wie zum Beispiel Diebstahl am Arbeitsplatz, unentschuldigtes Fehlen, häufiges Zuspätkommen.

Kündigungsschutzgesetz

In Deutschland gibt es das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das den Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Das KSchG gilt für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind, wenn in diesem Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben und diesen begründen. Eine Kündigung ohne Kündigungsgrund ist bei anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes nicht zulässig.

Kleinbetrieb

Aber auch bei Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (z.B. bei Beschäftigungen weniger als sechs Monate oder in Kleinbetrieben
(< oder = 10 Mitarbeiter) muss die geltende Kündigungsfrist eingehalten werden und die Kündigung darf auch nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder treuwidrig sein.

Möglichkeiten für den Arbeitnehmer

Im Falle einer Kündigung hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten. Er kann die Kündigung akzeptieren und sich um eine neue Stelle bemühen. Er kann aber auch gegen die Kündigung vorgehen.

Kündigungsschutzklage

Dann muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ziel der Klage ist die Weiterbeschäftigung im Betrieb und nicht der Erhalt einer Abfindung.

Im Prozess prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig war. Ist dies nicht der Fall, kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden.

Abfindung

Ist zweifelhaft, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht, muss der Arbeitgeber also damit rechnen, den Arbeitnehmer weiter beschäftigen zu müssen, obwohl er ihn eigentlich nicht mehr im Betrieb haben wollte, kann häufig auch eine Abfindung verhandelt werden. Die Parteien verständigen sich dann darauf, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist endet und der Arbeitnehmer aber für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält. Um derartige Verständigungsmöglichkeiten zu finden, findet beim Arbeitsgericht immer zunächst eine Güteverhandlung statt.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hierbei helfen. Er kann die rechtlichen Möglichkeiten prüfen und den Arbeitnehmer beraten, ob es sinnvoll ist, gegen die Kündigung vorzugehen. Dabei prüft der Anwalt unter anderem, ob der Arbeitgeber den Kündigungsgrund ausreichend begründet hat, ob der Kündigungsgrund überhaupt zulässig ist und ob das Kündigungsschutzgesetz eingehalten wurde.

Fazit

Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein Schock. Doch nicht immer ist eine Kündigung rechtens. Im Falle einer Kündigung sollte der Arbeitnehmer seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorgehen. Rechtsschutzversicherungen mit Familienrechtsschutz übernehmen hier regelmäßig die Kosten.

1.

Kontaktaufnahme

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.

2.

Terminvereinbarung

Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

3.

Beratungsgespräch

Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.