Arbeitgeber ist, nachdem er den Kündigungsschutzprozess verloren hat, auch dann zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet, wenn er dessen Aufgaben zwischenzeitlich auf andere Mitarbeiter verteilt haben sollte
zu BAG, Beschluss vom 28.02.2023 - 8 AZB 17/22 Die Weiterbeschäftigung ist eine unvertretbare Handlung, zu der der Arbeitgeber grundsätzlich durch Zwangsgeld angehalten werden kann. Dessen Entscheidung, die bisherigen Aufgaben…