Arbeitnehmer müssen Überstunden darlegen und beweisen; keine Änderung der Rechtsprechung durch Urteil des EuGH (BAG, Urteil v. 4.5.2022, 5 AZR 359/21)
Der Arbeitnehmer hat hohe Hürden zu nehmen, wenn der Arbeitgeber die geltend gemachten Überstunden bestreitet. Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat.