Urteil: Mobbing kann eine Schadensersatz auslösende Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn sein; die Feststellung der Fürsorgepflichtverletzung erfordert eine Gesamtschau der Einzelmaßnahmen

BVerwG, Urteil vom 28.03.2023 - 2 C 6.21 Ein Be­am­ter kann An­spruch auf Scha­den­er­satz gegen sei­nen Dienst­herrn haben, wenn die­ser seine Für­sor­ge­pflicht da­durch ver­letzt, dass er ein sys­te­ma­ti­sches An­fein­den, Schi­ka­nie­ren…

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