Arbeitgeber ist, nachdem er den Kündigungsschutzprozess verloren hat, auch dann zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet, wenn er dessen Aufgaben zwischenzeitlich auf andere Mitarbeiter verteilt haben sollte

zu BAG, Beschluss vom 28.02.2023 - 8 AZB 17/22 Die Wei­ter­be­schäf­ti­gung ist eine un­ver­tret­ba­re Hand­lung, zu der der Ar­beit­ge­ber grund­sätz­lich durch Zwangs­geld an­ge­hal­ten wer­den kann. Des­sen Ent­schei­dung, die bis­he­ri­gen Auf­ga­ben…

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